Dauer der Gründung einer GmbH

Nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters wird die Gründung einer GmbH im Zusammenspiel zwischen beurkundendem Notar einerseits und Registergericht auf der anderen Seite regelmäßig sehr rasch abgewickelt. Die Eintragung einer GmbH dauert selten länger als zwei Wochen und wird zuweilen einige wenige Werktage nach Übermittlung der Unterlagen durch den Notar an das Handelsregister vorgenommen.

Wenn man (gerade aus Haftungsgründen) auf die rasche Eintragung seiner GmbH Wert legt, muss man ein paar wenige Punkte beachten:

Notar mit zusätzlichen Leistungen beauftragen

Zunächst einmal bietet es sich an, den Notar nicht nur mit der durch das Gesetz zwingend vorgeschriebenen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern (wie üblich) auch mit der Erbringung weiterer im Rahmen des Eintragungsvorgangs notwendiger Dienstleistungen zu beauftragen.

Namentlich müssen nach § 8 Abs. 1 GmbHG beim Handelsregister nämlich nicht nur die Satzung der GmbH, sondern darüber hinaus unter anderem der Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung (soweit nicht im Gesellschaftsvertrag enthalten) und eine Liste der Gesellschafter vorgelegt werden. Mit der Anfertigung dieser Unterlagen und nachfolgender Einreichung beim Registergericht kann der Notar – gegen zusätzliche Gebühren – beauftragt werden.

Stellungnahme der IHK einholen

Weiter fordert das Registergericht vor Eintragung einer GmbH in der Regel bei der Industrie- und Handelskammer eine Stellungnahme zur gewünschten Firma und dem Unternehmensgegenstand an. Auch diese Stellungnahme kann bereits im Vorfeld – kostenfrei – durch den Gründer selber oder – gegen Gebühr – durch den Notar eingeholt werden.

Bargründung statt Sachgründung

Das Registergericht prüft nach § 9c GmbHG unter anderem, ob der Nachweis für die Mindesteinzahlung auf das Stammkapital der Gesellschaft vorliegt. Dabei ist der Prüfungsaufwand für das Gericht bei Sacheinlagen höher als bei einer Gründung mit Bareinlagen. Wer hier also Verzögerungen vermeiden will, sollte eine Bargründung bevorzugen.

Postalische Erreichbarkeit sicherstellen

Wer eine GmbH gründen will, sollte sicherstellen, dass an die GmbH gerichtete Post des Registergerichts die neue juristische Person auch tatsächlich erreicht. Versäumt man es, den Briefkasten am Firmensitz mit dem entsprechenden Namen der GmbH zu versehen, riskiert man den Rücklauf der Post zum Registergericht und entsprechende Verzögerungen.

Kostenvorschuss beim Registergericht

Verzögerungen bei der Eintragung einer GmbH können schließlich auch durch die Anforderung eines Kostenvorschusses durch das Registergericht entstehen. Wer es eilig hat, kann dem beurkundenden Notar die notwendigen Kosten zur Verfügung stellen und ihn gleichzeitig bitten, im Rahmen der Anmeldung gegenüber dem Registergericht eine Kostenübernahmeerklärung für die anfallenden Gerichtskosten abzugeben.

Das Registergericht muss in diesem Fall nicht auf die Mitteilung des Zahlungseingangs durch die Landesoberkasse warten.